Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

Buchungen

  1. Durch die Vorauszahlung für einen gewissen Mietzeitraum für ein Apartment kommt der Vermietungsvertrag zustande.
  2. Der Vertrag gilt für den jeweiligen Gast, den Vermieter (Schwanenburg Apartments) und verpflichtet diesen sowie diejenigen Kunden, die eine Buchung vorgenommen haben, ohne selbst Gast des Vermieters zu sein. Hat ein Kunde für einen Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.
  3. a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
    b) Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vermieter behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung die reservierten Vermieterzimmer / Veranstaltungsräume anderweitig zu vergeben.
    c) Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
    d) Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass der Vermieter 14 Werktage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste erhält.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei seiner Ankunft den ausliegenden Meldeschein auszufüllen, sofern er nicht vorab über die ggf. bereitgestellte Internetseite eingecheckt ist.
  5. a) Reist der Gast nicht zu den Checkinzeiten am vereinbarten Anreisetag an, ist der Vermieter berechtigt, das / die Zimmer anderweitig zu vergeben, falls der Gast / Kunde nicht den Vermieter zuvor verständigt hat.
    b) Hat der Gast eine Unterkunft für mehrere Tage reservieren lassen und reist er nicht am vorgesehenen Tage an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast / Kunde von der bestätigten Reise zurückgetreten ist, wenn er weder eine spätere Anreise mitgeteilt hat, noch spätestens bis 11.00 Uhr des nächsten Tages eintrifft.
    c) In den Fällen a) und b) ist der Gast zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet. Dem Kunden / Gast bleibt es unbenommen, höhere tatsächliche ersparte Aufwendungen sowie höhere tatsächliche Vorteile, welche aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt werden, geltend zu machen.
  6. Das / die Zimmer sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sorgt der Gast nicht dafür, dass das / die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und die Rechnung begleicht, kann der Vermieter den vollen Preis für den weiteren Tag fordern und das Apartment räumen, falls ein anderer Gast das Apartment gebucht hat.
  7. Schwanenburg behält sich vor, den Gast auf andere Apartments zum gleichen Preis umzubuchen. Die Umbuchung erfolgt vorrangig zu neuen Apartments die in der Ausstattung, Größe und Preis gleich oder besser sind als die vorher gebuchten Apartments. Sollten die gebuchten Apartments oder andere Apartments aus technischen Gründen nicht verfügbar sein, erstattet Schwanenburg dem Gast den Differenzpreis zum Buchungspreis des neuen Apartments.   
  8. Wir bieten keine Raucherzimmer an. Geraucht werden darf im Außenbereich nur an den speziell gekennzeichneten Plätzen. Falls im Apartment trotzdem geraucht wird, können wir das Zimmer für mindestens 5 weitere Tage nicht vermieten, da sich der Geruch festsetzt, und es andere Gäste nicht mieten möchten. Es werden Reinigungskosten von mindestens 150 € fällig, sowie der Verlust durch die Nichtvermietbarkeit von mindestens 500 €, diese sind vom Gast zu bezahlen. Verstößt der Gast gegen das Rauchverbot, muss der Gast das Zimmer sofort verlassen und diese Kosten bezahlen. Wird nach dem Auszug – z.B. durch die Putzkräfte, mit einem zusätzlichen Zeugen – festgestellt, dass der Gast geraucht hat, sind diese Kosten ebenfalls vom Gast zu bezahlen. Als Nachweis gilt die Aussage der Reinigungskraft und des Vermieters.
  9. Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen des Vermieters und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Grundsätzlich darf der Gast in seinem Zimmer keinen Besuch empfangen, ohne zuvor die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Unzulässig ist auch das Übernachten anderer als der dem Vermieter gemeldeten Personen.
  10. Tiere dürfen nicht in die vermieteten Räume genommen werden. Wird das nicht eingehalten, und reist der Gast deshalb ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stornogebühren.
  11. Soweit dem Gast die Möglichkeit geboten wird, auf einem zum Vermieter gehörigen Parkplatz sein Fahrzeug abzustellen, erfolgt das Parken auf eigene Gefahr des Gastes. Eine Obhuts- oder Verwahrpflicht des Vermieters besteht nicht.
  12. Soweit dem Gast Mängel, insbesondere im Bereich des Vermieterzimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war.
  13. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für den entstandenen Schaden und den Ersatz durch den Verursacher zu tragen. Die Kosten bei einem Verlust des Hotelschlüssels liegen bei 200.- Euro, da dieser einer Zentralschließanlage zugehörig ist.
  14. Die Vermieterordnung (Hausregeln) – online und im Zimmer als Mappe verfügbar – wird in den vorstehenden Vermietervertrag einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben Verstößen gegen die Vermieterordnung/Hausregeln ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Verstößt ein Gast vorsätzlich gegen die Hausordnung bzw. gefährdet er mit seinem Verhalten das Wohlbefinden und die Sicherheit unseres Personals bzw. unserer anderen Gäste, dann sind wir berechtigt von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und ein Hausverbot gegen den Gast zu erteilen. Das Hausverbot gilt mit sofortiger Wirkung. Es besteht kein Anspruch mehr auf die noch weiteren gebuchten Tage. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Stornierungen

  1. Nach erfolgter Bestätigung der Zimmerreservierung halten wir, wie vereinbart, ein Zimmer in der gewünschten Kategorie bereit. Änderungen oder Stornierungen bringen Ausfälle, die wir nicht alleine tragen können. Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken, aber sollten Sie dennoch gezwungen sein, Ihre Reise nicht anzutreten, dann melden Sie sich bitte bei uns.
    1. Um anfallende Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen
    2. Stornierungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich (auch per E-Mail) bei uns eingehen.Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Zimmer, bzw. Ferienwohnung/en anderweitig zu vermieten. Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Storno-Zahlung, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden. Ansonsten wird bei Stornierung einer fest abgeschlossenen Buchung, egal ob in schriftlicher, telefonischer oder mündlicher Form, laut nachstehender Tabelle abgerechnet.
      Stornierungszeitraum Stornokosten Mindestens
      Bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% 100 €
      29 bis 21 Tage vor Reiseantritt 50% 100 €
      20 bis 8 Tage vor Reiseantritt 75% 100 €
      7 bis 2 Tage vor Reiseantritt 90% 100 €
      1 Tag vor Reiseantritt, Abbruch des Aufenthaltes, Nichtanreise 100% 100 €

Kündigung durch Schwanenburg

  1. Schwanenburg ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast bzw. die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast bzw. die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, stört oder gefährdet.
  2. Insbesondere Zuwiderhandlungen des Gastes bzw. der Gästegruppe gegen Vorschriften aus den AGBs oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch Schwanenburg. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen verpflichtet.
  3. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.

Hausregeln

  1. Ruhezeiten sind von 22 bis 7 Uhr morgens, bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste.
  2. Die Küche ist sauber zu hinterlassen, der Müll ist aus der Wohnung zu entfernen. Umräumen der Möbel ist nicht erlaubt.
  3. Sollte die Küche nicht sauber hinterlassen werden oder der Müll nicht entsorgt sein, sind wir leider gezwungen, eine Reinigungsgebühr ab 50 € zu berechnen. 
  4. Die WLAN Verbindung ist nur für Internet Surfen, Kurznachrichten und Emails geeignet, nicht für TV oder Streaming von Filmen geeignet, da die Bandbreite dafür nicht ausreicht, und andere Gäste dann das Internet nicht nutzen können.
  5. Die Heizung darf tagsüber nicht an sein, wenn das Apartment nicht belegt ist, die Fenster sind im Winter geschlossen zu halten, wenn nicht gerade gelüftet wird (siehe auch unten).
  6. Lüften im Winter: Lüften Sie bitte die Wohnung mittels “stoßlüften” für 3-5 Minuten, mit weit geöffneten Fenstern, ggf. mit Durchzug von mehreren Fenstern. Sonst sind die Fenster geschlossen zu halten. 
  7. Werden die Fenster im Winter bei aufgedrehter Heizung aufgelassen wird das dem Gast in Rechnung gestellt, ab 15 € pro Tag pro Zimmer.
  8. Der Vermieter begeht die Apartments täglich, um etwaige Probleme festzustellen, dabei wird der Vermieter ggf. die Heizungen herunterschalten, die Fenster schließen und auf etwaige Verstöße gegen die Hausordnung hinweisen. Dem Vermieter ist Zutritt zu dem Apartment zu gewähren.
  9. Nutzen Sie bitte die bereitgestellten Hausschuhe – Betreten der Wohnung ist mit Straßenschuhen nicht erlaubt.
  10. Parken ist kostenlos, bitte parken Sie immer so, dass die weißen Begrenzungslinien nicht überschritten werden, sonst ist die Einfahrt zu eng. Bei langen Fahrzeugen nutzen Sie bitte Parkplätze an der Nordseite (Bucher Chaussee), die größer sind. 
  11. Check-out ist bis um 10 h. Bitte lassen Sie den Schlüssel auf den Tisch in der Wohnung.
  12. Den Müll können Sie bei den Müllcontainern entsorgen, die sich bei der ersten Autoeinfahrt in der Lindenberger Str. befinden (Siehe Plan). Bitte nutzen Sie die entsprechenden Tonnen (blau: Papier, schwarz: Restmüll, Plastik: gelbe Säcke) entsorgen. Falls Sie weitere Mülltüten brauche, kontaktieren Sie bitte die Verwaltung.
  13. Rauchen ist nicht erlaubt. Im Aussenbereich ist Rauchen nur an den speziell gekennzeichneten Raucherplätze im Außenbereich erlaubt. Auf den Parkplätzen ist Rauchen nicht erlaubt. Keine Zigarettenstummel auf den Boden.
  14. Im Aussenbereich: Laute Gruppen, lautes Telefonieren und das Konsumieren von Alkohol und Cannabis sind nicht gestattet.
  15. Vom Gast mitgebrachte elektronische Geräte wie Laptops, Tablets Smartphones, Rasierapparate etc. dürfen nicht in Abwesenheit des Gastes geladen werden. Sollte es durch ein vom Gast mitgebrachtes elektronisches Gerät zu einem Brand im Zimmer/Apartment kommen, haftet der Gast für alle Schäden, die daraus resultieren.
  16. Bei Musik, Fernseher oder Unterhaltungen auf Zimmerlautstärke achten. Keine Parties.
  17. Haustiere sind nicht erlaubt.
  18. Preisliste für weiteren Service
    • Waschen inkl. Trocknen pro 7 kg: 10.-€
    • Zusätzliche Bettwäsche: 2.- €
    • Zusätzliches Handtuch: 2.- €
    • Zwischenreinigung des Apartments inkl. Bettwäsche und Handtücher: Ab 25.- €  für ein kleines Apartment bis 90 € für ein Apartment mit 5 Zimmern.

 

Veranstaltungsraum

  1. Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
  2. Mitgeführte – nicht „eingebrachte“ i. S. v. § 702 BGB – Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden / Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Vermieter. Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernimmt der Vermieter für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Mitgebrachte Ausstellungsteile oder sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde / Gast das, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Für verbleibende Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Vermietersafe am Empfang zu deponieren.
  3. Hat das Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Vermieter ist dabei ausgeschlossen.
  4. Zeitungsanzeigen, die Daten des Apartmenthauses für Einladungen, für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Apartmenthauses für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Vermieters und werden dadurch wesentliche Interessen des Apartmenthauses beeinträchtigt, so hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung bestanden.
  5. Bei gemeinsamen Essen muss der Veranstalter dem Vermieter 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte.
  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Vermieter und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten / Korkgeld möglich.
  7. Umstände, die den Gast / Kunden veranlasst haben, den Vermietervertrag abzuschließen, die aber aus Gründen, die außerhalb der Einflusssphäre des Gastes / Kunden liegen, nicht eintreten (z. B. Ausfall einer Messe o. ä.), führen nicht dazu, den Vertrag nach dem Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückabzuwickeln.
  8. Soweit der Vermieter für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt der Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Rund um die Apartments sind im Aussenbereich zur Sicherheit der Gäste Überwachunskameras aufgestellt. Mit der Buchung eines Apartments erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Bilder/Videos aufgenommen werden und in Übereinstimmung mit der DSGVO verwendet werden können. 
  2. Das Apartment/Zimmer kann während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung oder zur Durchführung von notwendigen Reparaturarbeiten durch die Mitarbeiter oder den Eigentümer, wenn er diese Arbeiten selbst ausführt, sowie in begründeten Ausnahmefällen (konkrete Verdachtsmomente auf Beschädigung) oder bei Gefahr betreten werden.  
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden / Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nach gesandt. Jegliche Haftung des Vermieters ist insoweit ausgeschlossen.
  4. Soweit die Unterkunft aus Gründen die in der Risikosphäre des Vermieters liegen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, haftet der Vermieter nicht für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit auf Schadensersatz. Im Übrigen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Vermietergesellschaft oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
  5. Soweit sich zwischen Abschluss des Vertrages und Antritt der ersten Übernachtung Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben, ist der Gast / Kunde damit einverstanden, dass für Änderungen des vereinbarten Preises, die sich aus der bloßen Mehrwertsteueränderung ergeben, sich auch der vereinbarte Preis entsprechend der Änderung der Mehrwertsteuer ändert.
  6. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise / bei Anreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Hat der Vermieter mit dem Kunden / Gast Anzahlungen auf den Logispreis vereinbart, ist er dann, wenn der Kunde zum Fälligkeitszeitpunkt der Anzahlung nicht zahlt, zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Stornogebühren bleibt unberührt. Für den Fall der Stornierung der Buchung des Vermieterzimmers ist der Kunde / Gast zur Zahlung von Stornierungsgebühren, vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen, verpflichtet: Stornierung bis Stornierungsgebühr des Vermieters, in dem die gebuchten Vermieterzimmer liegen. 
  7. Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
  8. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  9. Übersandte Rechnungen sind innerhalb von 1 Arbeitstag ohne Abzug zahlbar.
  10. Der Vermieter akzeptiert folgende Kreditkarten: Maestro, Visa und Mastercard.
  11. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalvereinbarungen werden nicht rückvergütet.
  13. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für die Leistungen des Vermieters gegenüber Nichtkaufleuten der jeweilige Ort oder Vereinbarungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  14. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen.
  15. Der Vermieter berechnet bei jedem Gast- / Mitarbeiterwechsel eine Kostenpauschale in Höhe von 15 €.
  16. Bei Barzahlungen akzeptiert der Vermieter keine 500€ Banknoten oder Banknoten ausländischer Währungen.
  17. Gegenüber dem Gast / Kunden, der Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Bernau bei Berlin vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
  18. Firmensitz: Schwanenburg Apartments, Inh. Edgar Klee, Bucher Chaussee 1, D-16341 Panketal, Geschäftsführer: Edgar Klee